DURCH DIE TEILNAHME AN DER AUKTION WERDEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ANERKANNT
1.
Die Ersteigerung von Auktionsobjekten erfolgt gegen Barzahlung in Schweizer Franken (CHF), Verrechnung ist ausgeschlossen. Wird ein anderer Zahlungsmodus vereinbart, geht das Eigentum erst an den Käufer über, nachdem eine Überprüfung die vollständige Zahlung als gesichert bestätigt hat.
2.
Zuzüglich zum Zuschlagspreis ist vom Ersteigerer ein Aufgeld von 23 % zu entrichten. Dies gilt sowohl für Händler als auch Private. Auf dem Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) erhoben. Bei den Lots, die mit “H” bzw. “I” bezeichnet sind, ist die MWST zubezeichnet sind, ist die MWST zusätzlich zum Aufgeld auch auf den Zuschlag geschuldet. Wird vom Käufer eine vom Schweizer Zoll abgestempelte Ausfuhrdeklaration binnen 30 Tagen nach Auktion beigebracht und übersteigt der Steuerbetrag pro Abrechnung CHF 60.-, wird die MWST auf Aufgeld/Kommission sowie auf den Zuschlag, wenn auch dieser der MWST unterliegt, zurückerstattet. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert.
3.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Während der vorausgehenden Ausstellung besteht die Möglichkeit, das Auktionsgut eingehend zu besichtigen. Die Zu- und Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, unter Verwendung der vom Einlieferer gemachten Angaben. Für die Farbtreue der Abbildungen sowie die Richtigkeit der angezeigten Aufnahmen und deren Details gegenüber dem Original, kann keine Garantie übernommen werden. Das Auktionshaus Zofingen sowie dessen Mitarbeiter können nicht behaftet werden. Jegliche Gewährleistung für Rechts und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen. Nach erfolgtem Zuschlag können grundsätzlich keine Reklamationen berücksichtigt werden, da die Objekte im Namen und Auftrag Dritter versteigert werden, die das Auktionshaus Zofingen berufend auf seine Geschäftsbedingungen behaften können. Somit ist die Rücknahme von Objekten unter allen Titeln ausgeschlossen. Sollte eine absichtliche Verfehlung vorliegen, ist die nötige Beweisführung, dass diese stets als eine solche erkennbar war, vom Käufer und zu seinen Lasten durch von beiden Parteien anerkannte Experten binnen 60 Tagen schriftlich zu erbringen. Bedingung hierfür ist, dass sich die Gegenstände im Originalzustand wie zur Zeit des Zuschlags befinden. Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzungen in Schweizer Franken (CHF), der Ausruf erfolgt ca. 20 % unterhalb.Massgeblich sind die allfällig durch die Einlieferer verfügten Limiten; zahlreiche Objekte sind jedoch unlimitiert. Die publizierten Ausrufzeiten sind ohne Gewähr.
4.
Die zur Auktion gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen dem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand, eine spezielle Erwähnung erfolgt nur, wenn dies als relevant erachtet wird. Alle Angaben zu Signaturen, Punzierungen, Kennzeichnungen, Zuschreibungen, Epochen, Daten, Materialien, allfälligen Reparaturstellen, Zustand und ev. vorhandenen Gutachten usw. sind vom Kaufinteressenten anlässlich der Vorbesichtigung/Ausstellung zu verifizieren. Für Konvolute von Büchern und grösseren Reihen kann trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Garantie für deren Vollständigkeit übernommen werden. Bücher werden grundsätzlich nicht kollationiert. Uhren werden auf Basis ihres dekorativen Wertes verkauft, von ihrer Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Für Funktion und Zustand von technischen, elektrisch betriebenen und optischen Instrumenten und möglichen Folgen aus deren Betrieb wird jede Haftung wegbedungen. Für eine eventuelle chemische und technische Aufbereitung von Edelsteinen kann keine Garantie übernommen werden. Für die im Katalog erwähnten gemmologischen Bezeichnungen wie Farbe und Reinheitsgrad kann nicht absolut garantiert werden, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen in jeglicher Form sind keine Zusicherungen, Leistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Vermutungen, Erwartungen und Bedingungen sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen entsprechen einem «Condition Report», es werden keine weiteren schriftlichen Zustandsberichte in jedweder Form abgegeben. Es gilt Auktionsbedingungen
grundsätzlich die deutsche Fassung bei allen Katalogangaben, die automatisierte Übersetzungs/Translatefunktion in weitere Sprachen wird lediglich als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Das Auktionshaus Zofingen behält sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen, diese werden anlässlich der Versteigerung beim Ausruf der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
5.
Der Ersteigerer erwirbt das Versteigerungsobjekt erst nach vollständiger Zahlung des Zuschlagpreises und Aufgeldes sowie der MWST als auch von eventuellen Verzugszinsen, Verlusten, Lager, Verpackungs- und Versandgebühren. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Der Besucher sind verantwortlich für alle von ihnen verursachten Schäden, sie werden auf ihre Sorgfaltspflicht behaftet.
6.
Der Bieter/Käufer verpflichtet sich, dem Auktionshaus Zofingen die benötigten/verlangten Angaben zur Ausführung seines Auktionsauftrages beizubringen, wie offizieller Identitätsnachweis, Bankreferenz, weitergehende Sicherheiten usw. und garantiert für die gemachten Angaben, diese müssen nach dem Ermessen des Auktionshauses Zofingen klar und vollständig sein. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Saalbieter sind gehalten, am Auktionstag beim Saaleingang eine Bieternummer zu beziehen, mittels derer sie ihre Gebote jeweils gut sichtbar für die Auktionsleitung abgeben können. Es liegt im Ermessen der Auktionsleitung, einen Bieter nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen. Für die Richtigkeit der visuell angezeigten Katalognummern sowie Abbildungen der jeweiligen Auktionsobjekte mittels elektronischer Medien kann aus technischen Gründen keine Garantie übernommen werden.
7.
Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Allfällige Doppelangebote werden umgehend nochmals ausgerufen; in Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung abschliessend.
8.
Bietaufträge sind wenn immer möglich online abzugeben und gelten ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF). Sie müssen bis spätestens Mittwoch Mittag, 12.00 Uhr, vor der Auktion vorliegen. Spätere Eingänge werden nur unter Vorbehalt angenommen. Das Auktionshaus Zofingen lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte schriftliche, telefonische, elektronisch übermittelte und im Auktionssaal abgegebene Gebote als auch das Nichtzustandekommen und die Aufrechterhaltung der nationalen und internationalen Telefonverbindungen generell ab. Telefonische Gebote können vom Auktionshaus Zofingen aufgezeichnet werden. Schriftliche Bietaufträge werden in Konkurrenz zu weiteren Bietern ausgeführt. Bei zwei summenmässig gleichen Geboten entscheidet der frühere Eingang. Die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Gegenstandes ist verbindlich. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, im Auftrag und für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
9.
Es steht der Auktionsleitung jederzeit frei, ein Gebot abzulehnen, ohne hierfür Gründe anzugeben. Der Käufer/Ersteigerer hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe von Angaben betreffend des Verkäufers/Einlieferers. Einlieferern ist es untersagt, auf eigene Objekte mitzubieten.
10.
Die Zahlung ist per Rechnungsdatum vollumfänglich netto fällig, für Schadenersatz aus einer Verzögerung oder offen gebliebenen Forderung haftet der Bieter/Käufer sowohl gegenüber dem Auktionshaus Zofingen als auch dem Einlieferer/Verkäufer. Er wird für die entgangenen Kommissionen und Umtriebe haftbar gemacht. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig und vollständig geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit, auch ohne Fristansetzung, den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für alle aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entstehenden Schäden und Verluste (1 % Zins pro Monat), insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion
zugeschlagen oder in freihändigem Verkauf veräussert wird, wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist. Es wird hiermit vereinbart, dass das Auktionshaus Zofingen bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge ein Retentions- und Faustpfandrecht an allen Vermögenswerten hat. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
11.
Die ersteigerten Objekte können während der laufenden Auktion und in der darauffolgenden Woche, Montag bis Samstag, von 09.00 bis 16.00 in unseren Lokalitäten an der Klösterligasse 4 in Zofingen abgeholt werden. Die Gegenstände sind unverpackt. Nach diesem Datum werden die Objekte auf Kosten des Käufers eingelagert (CHF 1.- je Tag und Objekt). Ein Versand von zerbrechlichen Objekten ist nur mit Einschränkungen möglich, der Entscheid hierzu liegt im Ermessen des Auktionshauses Zofingen. Jeglicher Transport erfolgt auf Risiko, Gefahr und Kosten des Käufers/Empfängers. Der Versandauftrag ist bereits mit dem Bieterformular anzumelden, die anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten werden mit der Rechnungsstellung nach Aufwand erhoben. Zustellungen mittels Kurier sind vom Käufer inkl. der nötigen Frachtpapiere auf seine Rechnungs- und Kundennummer zu organisieren, wobei das Auktionshaus Zofingen vorgängig über die Abholung zu orientieren ist. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass bei internationalen Sendungen alle anfallenden Zollgebühren und Einfuhrsteuern (MWST/TVA) sowie alle weiteren Abgaben, die durch das Empfängerland erhoben werden, zusätzlich und vollumfänglich zu Lasten des Empfängers gehen. Für nicht fristgerecht abgeholte Objekte übernimmt das Auktionshaus Zofingen keine Garantie. Das Auktionshaus Zofingen lehnt jede Haftung ab für die beim Im- und Export am Zoll geltend gemachten und deklarierten Angaben betreffend Alter, Wert, Provenienz usw. sowie für die aufgrund dieser Angaben errechneten und fälligen Steuern und Gebühren und deren korrekte Abrechnung mit den Zoll- und Steuerbehörden. Beachten Sie hierzu die seit dem 1. Juni 2005 geltenden Bestimmungen betreffend KGTG (Kulturgütertransfergesetz) sowie das Bundesgesetz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora); es regelt seit dem 1. Oktober 2013 die Kontrolle des legalen Verkehrs mit Erzeugnissen aus geschützten Tier- und Pflanzenarten.
12.
Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion wie auch im Nachverkauf geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen sind nur schriftlich gültig. Massgebend ist einzig die deutsche Fassung dieser Auktionsbedingungen.
13.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Beteiligten inkl. des einliefernden/verkaufenden Dritten ist Zofingen/Aargau. Das Auktionshaus Zofingen ist jedoch berechtigt, vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben. Mit jedem abgegebenen Gebot anerkennt der Bieter ausdrücklich und ohne Einwände alle obgenannten Punkte der Auktionsbedingungen. Auf sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit dem Auktionshaus Zofingen AG, Klösterligasse 4, CH 4800 Zofingen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. (UID) CHE-106.480.461 MWST